Bochum und Ruhrgebiet0234 35779774 · info@krueger-services.comTelefonische ErreichbarkeitMo.–Do. 08:00–16:30 Uhr · Fr. 08:00–14:00 Uhr
§ 45 SGB XI

131 Euro monatlich für Entlastung im Alltag.

Viele Menschen wissen gar nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht. Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, kann der Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag

131 €

monatlich für anerkannte Entlastungsleistungen.

Was wir für Sie übernehmen können

Wir unterstützen im Haushalt und im Alltag. Ziel ist, dass Menschen länger gut zu Hause zurechtkommen und Angehörige entlastet werden.

Reinigung der WohnungUnterstützung im HaushaltGlasreinigung und FensterreinigungGrünpflege, zum Beispiel Rasen mähen, Hecken schneiden und Außenbereiche pflegenEinkaufen und kleine ErledigungenEntlastung für AngehörigeFreundliche und respektvolle Betreuung
Übersicht zu § 45 und § 39 SGB XI
Zusätzlich wichtig

Auch § 39 SGB XI kann im Alltag helfen

Neben dem Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI gibt es weitere Möglichkeiten, zum Beispiel Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Kombinationsleistungen. Wir erklären Ihnen ruhig und verständlich, was in Ihrer Situation sinnvoll sein kann.

Mehr zu § 39 SGB XI
Abrechnung

Komfortabel und ohne unnötigen Aufwand

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen sowie privaten Krankenkassen zusammen. Bei gesetzlichen Krankenkassen bieten wir auf Wunsch eine direkte Abrechnung an. Sie müssen sich dann um die Einreichung in der Regel nicht selbst kümmern.

1. Kurz anrufen

Wir klären, ob ein Pflegegrad vorhanden ist und welche Hilfe gebraucht wird.

2. Leistung planen

Wir besprechen Umfang, Zeiten und Ablauf.

3. Entlastung starten

Wir unterstützen zuverlässig im Alltag und helfen bei Fragen zur Abrechnung.

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